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Gasbetriebene
Motoren

Gutachten über gasangetriebene Motoren

Aufgrund der stark gestiegenen Kraftstoffpreise, aber auch wegen des wachsenden Umweltbewusstseins werden in jüngster Zeit vermehrt Autogasanlagen nachträglich eingebaut. Infolge teils unsachgemäß durchgeführter Nachrüstungen sind verstärkt Motorschäden zu verzeichnen, die insbesondere auf eine fehlende Abstimmung der Gasanlage oder eine fehlende Eignung des Motors für den Gasbetrieb zurückzuführen sind. Auch sind Fälle von technischen Mängeln beim Einbau der Gasanlage oder eine fehlende Eintragunsmöglichkeit (TÜV-Abnahme) aufgetreten.

Eine Eintragung der Autogasanlage gewährleistet zwar die Betriebssicherheit, dadurch ist aber keinesfalls ein einwandfreier Motorbetrieb gewährleistet. Nach dem Einbau ist eine sorgfältige Abstimmung der Anlage notwendig, worauf mitunter aus Kostengründen verzichtet wird. Für die Beurteilung solcher Schadenfälle ist zunächst eine genaue Analyse der Gasanlagen-Komponenten und der Einstellparameter notwendig; dies erfordert spezielle Kenntnisse über die am Markt erhältlichen Gasanlagen.

Für die Begutachtung des Motors stehen entsprechende Prüf- und Messgeräte sowie eine Dokumentation von Vergleichsfällen zur Verfügung.

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Kfz-Sachverständigen-Büro Raber

Öffnungszeiten

Mo. - Sa. 7.00 - 20.00 Uhr, So. 9.00 - 18.00 Uhr
(So. nur Notrufzentrale, keine Gutachten vor Ort)
öffentlich bestellt und vereidigt

Uwe Raber
KFZ-Mechaniker-Meister, KFZ-Elektriker-Meister, KFZ-Techniker-Meister,
von der Handwerkskammer Frankfurt Rhein-Main öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für das Kraftfahrzeugtechniker-Handwerk.
Vom Verband freier Kraftfahrzeug-Sachverständiger e. V. geprüfter Unfall- und Wertgutachter.

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