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FAQ


Häufig gestellte Fragen und Antworten
Welche Aufgaben nimmt ein Kfz-Sachverständiger wahr?
Schadensfeststellungen nach einem Verkehrsunfall
Beweissicherungen bei einem strittigen Unfallhergang oder Schadensereignis
Fahrzeugbewertungen (Wertgutachten)
Wer kommt für die Kosten der Gutachtenerstellung auf?

Bei einem unverschuldeten Unfall trägt grundsätzlich der Schädiger bzw. die Haftpflichtversicherung, die an dessen Stelle für den Schaden kraft Gesetzes einzustehen hat, die Kosten der Gutachtenerstellung. Nach ständiger Rechtsprechung des BGH zählen die Kosten für ein Gutachten zum Schaden, der vom Schädiger zu ersetzen ist.

Gibt es Ausnahmen von dieser Pflicht des Schädigers?
Liegt der Schaden für den Laien ersichtlich unter 750,00 Euro, kann die Beauftragung eines Sachverständigen entfallen. In diesen Fällen zahlt die Versicherung den Gutachter in der Regel nicht.
Reicht ein Sachverständiger der gegnerischen Versicherung nicht aus?
Jeder, dessen Fahrzeug durch einen Unfall beschädigt wurde, ist gut beraten, auf sein Recht zu bestehen und einen wirklich unabhängigen Gutachter hinzuzuziehen. Dieses Recht darf nur einmalig ausgeübt werden. Ein von der Versicherung benannter Sachverständiger wird Schäden eher im Sinne seines Auftraggebers bewerten. Der Geschädigte sollte daher einen Sachverständigen seines Vertrauens beauftragen, der sicherstellt, dass auch die Wertminderung und der Nutzungsausfall neben dem reinen Blechschaden richtig ermittelt werden.
Woran erkennt man einen qualifizierten und seriösen Sachverständigen?
Als Geschädigter sollten Sie darauf achten, ob der Gutachter Kfz-Meister oder Diplom-Ingenieur ist. Anhaltspunkt für eine höherwertige Qualifikation ist auch die öffentliche Bestellung und Vereidigung zum Sachverständigen durch die IHK oder Handwerkskammer.
Ist es nicht günstiger, bei einem einfachen Schaden lediglich einen Kostenvoranschlag in meiner Reparaturwerkstatt einzuholen?

Der Geschädigte, der sich nur auf den Kostenvoranschlag seiner Werkstatt verlässt, erlebt im Nachhinein häufig böse Überraschungen; denn ein reiner Kostenvoranschlag entfaltet keine beweissichernde Wirkung. Zumeist fehlt auch eine Aussage zur Wertminderung. Allein ein Sachverständiger vermag abzuschätzen, ob es sich tatsächlich lediglich um einen leichten Schaden handelt.

Häufig kommt es vor, dass bei einem vermeidlich als geringfügig erachteten Blechschaden tragende Teile durch einen Unfall erheblich in Mitleidenschaft gezogen worden sind. Umgekehrt wiederum können Schäden, die auf den ersten Blick als schwerwiegend erscheinen, durchaus mit relativ geringen Reparaturkosten behoben werden. Einer solchen Fehleinschätzung können Geschädigte vorbeugen, indem sie qualifizierten und unabhängigen Sachverständigen die Begutachtung übertragen.

Wie teuer wird ein Kfz-Sachverständigengutachten?
Überwiegend rechnen wir auf Grundlage der ermittelten Schadenshöhe ab. Diese Abrechnungsmethode stellt sicher, dass auch bei kleinen Schäden das Gutachten bezahlbar bleibt.
Was empfiehlt der Kfz-Sachverständige, der täglich mit Unfällen zu tun hat? Wie soll man sich nach einem Unfall verhalten?

Das oberste Gebot nach einem Unfall lautet: “Ruhe bewahren!”. Halten Sie stets einen handlichen Unfallpass im Wagen bereit. Darin können Sie im Falle eines Unfalles alle wesentlichen Punkte in knapper Form nachlesen und Schritt für Schritt durchgehen. Diesen Unfallpass erhalten kostenlos mit Ihrem Unfallgutachten.

Lassen Sie sich keineswegs durch den Unfallgegner, die Polizei, Zeugen oder Versicherungen einschüchtern! Ziehen Sie einen Fachanwalt für Verkehrsrecht zu Rate, dem Sie vertrauen, und achten Sie darauf, dass ein qualifizierter und wahrhaft unabhängiger Sachverständiger eingeschaltet wird.

Unfall was nun?

Als Unfallgeschädigter haben Sie grundsätzlich Anspruch darauf, dass Ihnen die im Zusammenhang mit dem Unfall entstehenden Kosten durch den Schadensverursacher bzw. dessen Haftpflichtversicherer erstattet werden.

Eine Erstattung dieser Kosten kann verlangt werden:

Bergen oder Abschleppen Ihres verunfallten Fahrzeugs
Begutachtung des Schadens durch uns
Kosten für die Sicherung Ihrer Mobilität nach dem Unfall
Gebühren eines Fachanwalts für Verkehrsrecht
Feststellung eines Totalschadens
Personenschäden
Selbstverschuldeter Unfall
Kosten der Restwertermittlung
Fotodokumentation des Unfalls

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Schicken Sie uns gern die ersten Details oder einen Terminwunsch für eine Vor-Ort-Besichtigung zu.
Unser Büro meldet sich sehr zeitnah bei Ihnen zurück.

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0 62 09 / 79 79 567

0 62 09 / 79 58 29

Kfz-Sachverständigen-Büro Raber

Öffnungszeiten

Mo. - Sa. 7.00 - 20.00 Uhr, So. 9.00 - 18.00 Uhr
(So. nur Notrufzentrale, keine Gutachten vor Ort)
öffentlich bestellt und vereidigt

Uwe Raber
KFZ-Mechaniker-Meister, KFZ-Elektriker-Meister, KFZ-Techniker-Meister,
von der Handwerkskammer Frankfurt Rhein-Main öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für das Kraftfahrzeugtechniker-Handwerk.
Vom Verband freier Kraftfahrzeug-Sachverständiger e. V. geprüfter Unfall- und Wertgutachter.

© Kfz Sachverständigen-Büro Raber und das Kfz Sachverständigen-Büro Raber Logo sind registrierte
Wort- und Bildmarken von Uwe Raber, 69509 Mörlenbach, DE.