Der Geschädigte, der sich nur auf den Kostenvoranschlag seiner Werkstatt verlässt, erlebt im Nachhinein häufig böse Überraschungen; denn ein reiner Kostenvoranschlag entfaltet keine beweissichernde Wirkung. Zumeist fehlt auch eine Aussage zur Wertminderung. Allein ein Sachverständiger vermag abzuschätzen, ob es sich tatsächlich lediglich um einen leichten Schaden handelt.
Häufig kommt es vor, dass bei einem vermeidlich als geringfügig erachteten Blechschaden tragende Teile durch einen Unfall erheblich in Mitleidenschaft gezogen worden sind. Umgekehrt wiederum können Schäden, die auf den ersten Blick als schwerwiegend erscheinen, durchaus mit relativ geringen Reparaturkosten behoben werden. Einer solchen Fehleinschätzung können Geschädigte vorbeugen, indem sie qualifizierten und unabhängigen Sachverständigen die Begutachtung übertragen.