Von der Handwerkskammer Frankfurt-Rhein-Main öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für das Kraftfahrzeugtechniker-Handwerk mit langjähriger Praxis in der Erstattung von Gerichtsgutachten sogar im Auftrag der Oberlandesgerichte Frankfurt am Main und Stuttgart
Uwe Raber wurde von der Handwerkskammer Rhein-Main zum Sachverständigen für das Kraftfahrzeugtechniker-Handwerk öffentlich bestellt und vereidigt. Für diese Funktion in Betracht kommen nur Fachleute mit herausragenden Qualifikationen. Vorher müssen diese ein aufwändiges Prüfverfahren durchlaufen und stehen auch hiernach unter ständiger Kontrolle der vom Staat beauftragten Bestellungskörperschaft (z. B. Handwerkskammer).
Die Unabhängigkeit eines Sachverständigen ist von herausragender Bedeutung; denn sie bildet die Voraussetzung dafür, dass ein Schaden unbeeinflusst von Interessen Dritter gleichermaßen objektiv wie fachkundig bemessen wird.
unabhängige, weisungsfreie, gewissenhafte und unparteiische Aufgabenerfüllung
Pflicht zur Gutachtenerstellung
Schweigepflicht
Pflicht zur Fortbildung
Kommunikation
Er kann immer dann helfen, wenn:
eine unabhängige fachliche Information oder Beratung benötigt wird
ein Schaden begutachtet oder eine Sache bewertet werden muss
der tatsächliche Zustand / Wert eines Gegenstands zu Beweiszwecken festgestellt werden soll
Wenn Sie einen öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen beauftragen, erhalten Sie die Sicherheit für unternehmerische, gerichtliche und private Entscheidungen.
Nur ausgewiesene Fachleute, die ihre Kompetenz in einem mehrstufigen Prüfverfahren unter Beweis stellen, kommen für eine öffentliche Bestellung und Vereidigung zum Sachverständigen in Betracht. Auch im Anschluss an ihre Berufung unterliegen sie einer fortwährenden staatlichen Aufsicht, die von den zuständigen Stellen (IHK oder Handelskammer) ausgeübt wird. Diese beständige Kontrolle garantiert die Einhaltung des beruflichen Ethos.
Neben der erforderlichen Expertise auf einem Sachgebiet bildet der untadelige Leumund eine weitere Voraussetzung. Der Rundstempel, den ausschließlich öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige verwenden dürfen, verbürgt gegenüber der Öffentlichkeit die Einhaltung der Verpflichtungen, die der öbv Sachverständige eidlich eingegangen ist.
Aus diesen Gründen können Sie sich sicher sein, dass die von uns erstellten Unfall-, Wert- oder Gerichtsgutachten frei von sachfremden Erwägungen erstattet werden.
Wenn Sie weitere Fragen haben, zögern Sie bitte nicht, uns anzurufen und persönlich mit uns zu sprechen oder uns per E-Mail zu kontaktieren.
Die Befunde eines öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen schaffen ein solides Fundament, auf dem private, unternehmerische und juristische Entscheidungen aufbauen können.
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