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Unfall
Gutachten

Haftpflicht-, Kasko-Gutachten
und allgemeine Haftpflichtschäden

Die zunehmende Verkehrsdichte bringt es mit sich, dass Unfälle auf öffentlichen Straßen nicht ausbleiben. Gerade im Falle fremdverschuldeter Schäden an Fahrzeugen garantiert ein Unfallgutachten vom neutralen Fachmann nicht nur, dass die Defekte vollumfänglich dokumentiert, sondern auch die für eine ordnungsgemäße Regulierung durch die einstandspflichtige Versicherung so wesentlichen Wiederbeschaffungs-, Rest- und Minderwerte neben einem etwaigien Nutzungsausfall und den Reparatukosten belastbar bestimmt werden.

Im Gegensatz zu einem bloßen Kostenvoranschlag beinhaltet ein Unfallgutachten eine Reparaturkosten-Prognose, aus der sich der gesamte Instandsetzungsweg ablesen lässt. Ziel einer Unfallreparatur ist es, im Rahmen des ökonomisch Vertretbaren und des technisch Möglichen den Ausgangszustand wiederherzustellen. Eine Reparatur nach Unfallgutachten stellt überdies sicher, dass von einem instand gesetzten Fahrzeug im Betrieb weder für die Insassen noch für andere Verkehrsteilnehmer Gefahren ausgehen. Lastkraftwagen, Sonder- und landwirtschaftliche Nutzfahrzeuge zählen mit zu jenen Vehikeln, an denen wir unfallbedingte Schäden aufnehmen. Vom Traktor über den Mähdrescher bis zum Sattelschlepper kennen wir uns fast mit allem aus, was auf Rädern fährt.

 

Wenn Sie mit Ihrem Fahrzeug unverschuldet einen Unfall erleiden, haben Sie das Recht der freien Sachverständigenwahl. Die Kosten hierfür trägt die Haftpflicht-Versicherung des Schädigers.

Bei einem selbstverschuldeten Unfall (Kaskoschaden) ist vor der Beauftragung eines unabhängigen Sachverständigen unbedingt der Versicherungsvertrag einzusehen. Die Versicherungsgesellschaften behalten sich in vielen Fällen ein Weisungsrecht bezüglich des Sachverständigen vor.

Aufgrund fortlaufender Schulungen ist unser erfahrenes Sachverständigenteam in der Lage, Unfallschäden an allen Fahrzeugen aus praktischer und fachtheoretischer Sicht beurteilen und bewerten zu können.

Die Besichtigung des beschädigten Fahrzeuges kann in der Fachwerkstatt, beim Abschleppdienst, beim Fahrzeughalter oder am Arbeitsplatz erfolgen.

Durch Einsatz moderner Technik ist es möglich, Schäden vor Ort festzustellen, aufzunehmen und das schriftliche Gutachten im Anschluss zügig zu erstellen.

Die tragbaren Diagnosegeräte und Tester zur Fehlerauslesung stehen dabei stationären Geräten in nichts nach. Auf diese Weise lassen sich unter anderem auch Fehlerspeicher nach einem Unfall mobil auslesen, um den Ursachen von angezeigten Störmeldungen an Ort und Stelle auf den Grund zu gehen.

Unfallgutachten erstellen wir auf Ihren Wunsch hin für eine Reihe ganz unterschiedlicher Fahrzeuge. Dies schließt Kraftfahrzeuge, Motorräder, Wohnmobile, Anhänger einschließlich Wohn- oder Imbissanhänger ebenso ein wie Landmaschinen oder Sonderfahrzeuge.

Unfall
Schadensbilder

Bilder von begutachteten Schäden an Fahrzeugen

Unfallgutachten für Anhänger und Zweiräder

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Kfz-Sachverständigen-Büro Raber

Öffnungszeiten

Mo. - Sa. 7.00 - 20.00 Uhr, So. 9.00 - 18.00 Uhr
(So. nur Notrufzentrale, keine Gutachten vor Ort)
öffentlich bestellt und vereidigt

Uwe Raber
KFZ-Mechaniker-Meister, KFZ-Elektriker-Meister, KFZ-Techniker-Meister,
von der Handwerkskammer Frankfurt Rhein-Main öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für das Kraftfahrzeugtechniker-Handwerk.
Vom Verband freier Kraftfahrzeug-Sachverständiger e. V. geprüfter Unfall- und Wertgutachter.

© Kfz Sachverständigen-Büro Raber und das Kfz Sachverständigen-Büro Raber Logo sind registrierte
Wort- und Bildmarken von Uwe Raber, 69509 Mörlenbach, DE.