Allgemeine
Geschäfts-
bedingungen
1. Auftragserteilung
Der Auftrag zur Gutachtenerstellung bei Haftpflicht-/ Kaskoschäden ist in der Regel schriftlich zu erteilen, aber auch mündlich bzw. fernmündlich aufgegebene und so entgegengenommene Aufträge gelten als verbindlich. Der Auftraggeber hat das Schadenausmaß und den Schadenhergang möglichst umfassend und wahrheitsgemäß zu erläutern, um eine ordnungsgemäße Schadenaufnahme zu ermöglichen. Alt- bzw. Vorschäden sind unaufgefordert vom Auftraggeber zu benennen bzw. aufzuzeigen. Nachteile aus unrichtigen Angaben oder durch Verschweigen von Tatsachen durch den Auftraggeber gehen zu Lasten des Auftraggebers. Angeforderte Schaden- bzw. Fahrzeugunterlagen sind vom Auftraggeber unverzüglich beizubringen und vorzulegen. Nachteile wegen verspätet oder nicht eingegangener Dokumente gehen nicht zu Lasten des Auftragnehmers.